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Equal Pay in der Zeitarbeit: Was Unternehmen wissen müssen

Der Grundsatz Equal Pay ist einer der zentralen Pfeiler des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG): Zeitarbeitnehmer sollen für gleiche Arbeit grundsätzlich genauso bezahlt werden wie vergleichbare Stammbeschäftigte im Kundenbetrieb. Für Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung nutzen, ist das Prinzip wichtig für die Kalkulation, hier die wichtigsten Punkte. QS Personal GmbH bietet keine Arbeitnehmerüberlassung an und ist hierfür nicht Ihr Ansprechpartner; dieser Artikel dient der allgemeinen Einordnung des Themas.

Bei uns läuft es anders: Wir stellen unser Personal selbst fest ein und setzen es im Rahmen eines Dienst-/Werkvertrags bei Ihnen ein. Die Vergütung vereinbaren Sie nicht mit der Fachkraft, sondern mit uns als Auftragnehmer, ein Equal-Pay-Mechanismus mit Übergangsfristen greift hier nicht, da es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt.

Der Grundsatz: Gleicher Lohn ab dem ersten Tag

Nach § 8 AÜG haben Zeitarbeitnehmer für die Dauer ihrer Überlassung grundsätzlich Anspruch auf die im Kundenbetrieb üblichen wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Stammmitarbeiters. Dieser Anspruch gilt im Grundsatz ab dem ersten Tag des Einsatzes.

Die Ausnahme: Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche

Vom Grundsatz kann durch einen einschlägigen Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche abgewichen werden, dann greifen zunächst die tariflichen Entgelte statt Equal Pay. Diese Abweichung ist jedoch zeitlich begrenzt: Spätestens nach neun Monaten ununterbrochenen Einsatzes bei demselben Kundenbetrieb muss mindestens ein gleichwertiges Entgelt wie das der Stammbelegschaft gezahlt werden. Branchenzuschlags-Tarifverträge können durch stufenweise Anpassungen dazu führen, dass sich diese Angleichung über einen längeren Zeitraum, in der Praxis bis zu etwa 15 Monaten, vollzieht.

Wird kein solcher Tarifvertrag angewendet, entfällt die Übergangsfrist: Equal Pay gilt dann ohne Ausnahme von Beginn an.

Was bedeutet das für Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung nutzen?

Bei der Planung eines Arbeitnehmerüberlassungs-Einsatzes lohnt sich ein Blick auf zwei Punkte: erstens, ob und welcher Tarifvertrag beim beauftragten Verleiher zur Anwendung kommt, und zweitens, wie lange der Einsatz voraussichtlich dauert. Bei länger geplanten Einsätzen sollten Sie einkalkulieren, dass sich die Kosten nach Erreichen der Equal-Pay-Schwelle erhöhen können. Ergänzend gilt zu beachten: Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer begrenzt den Einsatz ohnehin grundsätzlich auf 18 zusammenhängende Monate bei demselben Kundenbetrieb.

Gut zu wissen: QS Personal GmbH bietet keine Arbeitnehmerüberlassung an, wir stellen unser Personal selbst ein und setzen es im Rahmen eines Dienst-/Werkvertrags bei Ihnen im Unternehmen ein. Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick über den Equal-Pay-Grundsatz in der Zeitarbeit und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkretem Personalbedarf sprechen Sie uns gerne direkt an.